Sozialhilfe-Skandal: SP kritisiert Stadtrat scharf
Es wird also fast ein ganzes Jahr, bis Oktober 2017 dauern, ehe der Stadtrat endlich Stellung zu einem äussert heiklen Thema nehmen wird, das grosse Empörung in der Bevölkerung generiert hatte. Diese Fristerstreckung ist inakzeptabel. Ausgerechnet im Bereich Soziales müssen Missstände schnell beseitigt werden, da es hier um Menschen geht, die auf Hilfe angewiesen sind und die nicht einfach ein Jahr warten können. Der Stadtrat verfolgt eine Vogel-Strauss-Politik, wenn er das Thema Abteilung Soziales auf die lange Bank schiebt, anstatt sich mit den kritischen Fragen zu befassen.
Damals, vielleicht erinnern Sie sich, kam die soziale Abteilung ins Rampenlicht, weil Meinungen auf Facebook publiziert worden waren, die eindeutig zeigten, dass das Verhalten von gewissen Angestellten im Sozialamt inkompatibel mit ihren Aufgaben war. Zudem hatten sich Menschen in Krisensituation gemeldet, die so schlecht behandelt worden waren, dass sie sich nicht mehr trauten, aufs Sozialamt zu gehen.
Dies lässt vermuten, dass die vermeintliche finanzielle Gesundheit der Abteilung Soziales eher auf Einschüchterung basiert als auf den Erfolg der Strategie „fordern und fördern.“ Es kann sein, dass die Abteilung Soziales ihre öffentliche Aufgabe nicht erfüllt.
Grund für die Fristerstreckung scheint ein Bericht des neu eingesetzten Ombudsmanns zu sein, wobei Elemente des Berichts in der Antwort berücksichtigt werden sollten. Die Argumentation geht gar nicht auf. Die Interpellation wurde vor dem Einsatz des Ombudsmannes eingereicht. Es geht also um Fragen, die die Zeit davor betreffen. Die Fragen über den Kenntnistand des Stadtrats zu den Problemen im Sozialamt oder zu den beruflichen Qualifikationen der Personen in der Abteilung beispielsweise haben nichts mit der Arbeit des Ombudsmanns zu tun. Zudem wurde der Bericht dem Stadtrat bereits im April vorgelegt. Es hätte also weitaus genügend Zeit gegeben, um eine rechtzeitige Beantwortung vorzubereiten.
Es ist überdies unklar, ob das Büro des Gemeinderats, wo die Fristerstreckung eingereicht wurde, überhaupt für eine Fristerstreckung zuständig ist. Bei dieser Premiere behaupten wir, dass sie gegen den Sinn der Gemeindeordnung verstösst: das Büro GR ist nur für organisatorische Zwecke gedacht. Die Kompetenzen sind nicht beim Büro, sondern bei der GRPK wie im Art 18, Abs. 1 stipuliert wird: „Zur Prüfung der Anträge der Behörden“. In der Geschäftsordnung des Gemeinderats steht explizit, dass die Aufgaben des Büros aus der „Erledigung aller organisatorischer Belange für den Ratsbetrieb“ bestehen. Die GRPK muss also die Anträge der Behörden prüfen.
Wie auch immer, die Behandlung des Geschäfts wurde verzögert, obwohl alle Elemente für die Beantwortung der Fragen vorhanden sind. Wir sind besorgt über die Art und Weise, wie gewisse politische Vorstösse behandelt werden. Und dass sich an den Missständen im Sozialamt trotz Einsatzes des Ombudsmanns nichts verbessert hat. Die Bevölkerung hat ein Anrecht auf eine anständige und vollständige Behandlung, die in Dübendorf immer noch nicht garantiert ist.