Wahl der Schulpflege ungültig

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich stützt in seinem Urteil den Rekurs von Gemeinderat Theo Zobrist (SP) gegen die Wahlen in die Sekundarschulpflege. Damit sind 6 von 7 Schulpflege:innen nicht gewählt und es ist eine Nachwahl angesagt.
Verwaltungsgericht
Verwaltungsgericht

Wiederholung der Wahl?

Das Verwaltungsgericht gibt Gemeinderat Theo Zobrist recht. Insbesondere bemängelt es, dass es für die Delegation der Wahlen von der Sekundarschulgemeinde Dübendorf-Schwerzenbach an die Stadt Dübendorf keine Rechtsgrundlage gibt. Zudem hätte nach der alten, zur Zeit der Wahl gültigen Gemeindeordnung gar keine stille Wahl stattfinden dürfen. Die Stadt und die Sekundarschule haben das Urteil jetzt an das Bundesgericht weitergezogen. Gibt das Bundesgericht der Vorinstanz recht, muss die Wahl wiederholt werden. Ob dieser Aufwand gerechtfertigt ist, sei dahingestellt.

 

Urteil im Volltext